Mit dem 1. März hat in den meisten Bundesländern eine Zeit begonnen, in der sich Hundehalter mit ihrem Vierbeiner besonders achtsam und rücksichtsvoll auf und in Grünflächen, Wiesen, Feldern und Wäldern bewegen sollten. Wir möchten Sie bitten, in dieser Zeit Ihre Hunde bis in den Sommer hinein bei Spaziergängen und Wanderung in der freien Natur angeleint zu lassen.

In dieser Zeit werden viele Jungtiere geboren und Bodenbrüter legen ihre Eier in Nestern am Boden. Diese benötigen einen besonderen Schutz, da Jungtiere oft noch kein eigenes Fluchtverhalten haben oder auch selbst noch gar nicht flüchten können. So werden Rehkitze von der Ricke während der eigenen Futtersuche in Wiesen und Wäldern abgelegt und sind zu dieser Zeit schutzlos. Die Ricke kehrt erst nach einiger Zeit zu ihrem Kitz zurück.

Auch wenn wir uns sicher sind, dass sich die meisten Hundehalter ohnehin immer rücksichtsvoll bei ihren Gängen in der Natur bewegen, möchten wir dennoch auf die allgemeine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeiten hinweisen. Währen dieser Zeit gilt eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde. Der Gesetzgeber hat hier, je nach Bundesland, verschiedene Anfangs- und Endzeiten definiert.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Beginn der warmen Jahreszeit und großartige Erlebnisse in Wald und Flur.

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